Voraussetzung für die Förderung: Die Schadfläche nach Katastrophenereignissen der betroffenen Waldbesitzer muss, um anerkannt zu werden, mindestens 0,5 ha groß sein. Diese kann auch durch Addition mehrerer Teilschadensflächen, die je ein Ausmaß von mindestens 1000 m² (0,1 ha) aufweisen müssen, erreicht werden.
Förderungsrichtlinien des Landes OÖ.