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Winterdienst

Winterdienst

Aus gegebenen Anlass informierte das Marktgemeindeamt nochmals über die RVS-Richtlinien (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen)  betreffend Winterdienst. 

Einsatzbeginn 

  1. Der Winterdienstbetreuungszeitraum wird von 06:00 bis 22:00 Uhr laut Richtlinie RVS 12.04.12 (Winterdienstkategorie P3) festgelegt
  2. Sollte vor 04:00 Uhr an den vom Gemeinderat festgelegten Messstrecken im Sinne des starken Schneefalles mehr als 10 cm Schnee sein, wird um 04:00 Uhr mit dem Winterdienst begonnen

Weiterführende Links: 

Winterdienst_Infoblatt.pdf (1.09 MB)

RVS_Richtlinien_12.04.12.pdf (0.34 MB)

Dies ist die Vorgabe des Amtes der Oö. Landesregierung im Rahmen der „Gemeindefinanzierung NEU – Härteausgleichskriterien“. Wird ua der Winterdienst nicht nach den Vorgaben durchgeführt, erhält die Gemeinde keine Finanzmitteln für Projekte. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

01.11.2023

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