Marktgemeinde Schenkenfelden
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Wir ersuchen Sie, bezüglich der Beibringung von Unterlagen bzw. der Pläne sowie zwecks Zeiteinteilung noch vor dem gewünschten Termin Rücksprache mit Herrn Stefan Berlesreiter, Tel: (07214) 7005-14, zu halten.
Bitte beachten Sie:
a) Informieren Sie sich vor Inangriffnahme von Neu-, Zu- und Umbauten sowie sonstigen Baumaßnahmen und vor dem Einbau einer Heizungsanlage über eine allfällige Bewilligungs- oder Anzeigepflicht. Bei den Bauverhandlungsterminen besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Bauberatung durch die Bausachverständigen – nutzen Sie dieses Angebot!
Anmeldungen werden jederzeit gerne entgegengenommen, Anruf genügt!
b) Einfriedungen, Einbauten und Bepflanzungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen der Zustimmung des Straßenerhalters, somit der Marktgemeinde Schenkenfelden, bzw. entlang von Landesstraßen der Straßenmeisterei Bad Leonfelden. Die Fertigstellung eines Bauvorhabens ist der Baubehörde vom Bauherrn schriftlich anzuzeigen.
Die Benützung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist erst nach Einlangen der vollständigen und ordnungsgemäß belegten Baufertigstellungsanzeige zulässig. Baufertigstellungen (auch Teilfertigstellungen) sind der Baubehörde umgehend zu melden! Entsprechende Formblätter sind beim Marktgemeindeamt Schenkenfelden erhältlich.